Wahl der Gemeindevertretung ungültig


14.4.25 - Das Verwaltungsgericht für Schleswig-Holstein hat entschieden: Die Wahl der Gemeindevertretung in Güster vom 14. Mai 2023 ist ungültig. Damit muss es aller Voraussicht nach in Kürze eine Wiederholungswahl geben.

Hintergrund war, dass die Kommunalaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg Verfahrensfehler bemängelt und die Wahl angefochten hatte. Güsters Gemeindevertretung dagegen sah die Wahl als gültig an.

Die Richterinnen und Richter nun sahen erhebliche Wahlfehler vor allem bei der FDP, die drei ihrer vier DirektkandidatInnen nicht in geheimer Wahl bei einer Mitgliederversammlung bestimmt hatte. Dies entspreche zum einen nicht den Anforderungen an eine demokratische Wahl und sei zum anderen bedeutsam für die vergebenen Mandate, so das Gericht. Die Gemeindevertretung hätte ohne diesen Fehler womöglich eine andere Zusammensetzung. Dies habe ein solches Gewicht, dass es verhältnismäßig sei, die Wahl für ungültig zu erklären. 

Beim Wahlvorschlag der Kommunalen Wählergemeinschaft Güster (KWG), der ebenfalls angefochten worden war, sahen die Richterinnen und Richter dagegen keinen Fehler. Damit könnte die gesamte Liste der KandidatInnen bei einer Neuwahl auch wieder aufgestellt werden.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Güster kann binnen eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

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Über dieses Thema berichteten am 16.4. auch die "Lübecker Nachrichten". Den Artikel finden Sie hier zum Download: